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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Rückzahlung von Studiengebühren durch neuen Arbeitgeber

Seit einigen Jahren bleibt die Erstattung von Studiengebühren durch den Arbeitgeber regelmäßig unbesteuert. Eine neue Verwaltungsanweisung zeigt jedoch auf, dass die Übernahme von Rückzahlungsbeträgen steuerpflichtiger Arbeitslohn ist.











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