Solidaritätszuschlag - Bund und Ländern reagieren auf Gerichtsurteil
Die Steuerzahler müssen wegen des ausstehenden Urteils zum Solidaritätszuschlag keinen gesonderten Einspruch gegen ihre Bescheide einlegen. Zwei Sachen gilt es jedoch zu beachten.Powered by Steuernachrichten