Solidaritätszuschlag: BVerfG weist Vorlage zurück
Die Karlsruher Richter haben die BVerfG-Vorlage des Niedersächsischen FG zur Erhebung des Solidaritätszuschlags im VZ 2007 als unzulässig verworfen, weil sich das FG nicht hinreichend mit dem Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt hat.
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