Solidaritätszuschlag: Keine AdV wegen eventueller Verfassungswidrigkeit (FG)
Das Niedersächsische FG hat in einem aktuellen Beschluss die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt.
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