Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Steuerbefreiung bei Nettolohnvereinbarung? (FG)
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht steuerfrei, wenn die Arbeitnehmer einen gleich bleibenden Nettolohn unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit erhalten.
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