Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen als verdeckte Gewinnausschüttung
Wenn ein Arbeitnehmer Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhält, sind diese gemäß § 3b steuerfrei. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt hingegen eine Sonderregelung. Falls eine GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vereinbart, handelt es sich dabei aus steuerlicher Sicht in den meisten Fällen um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das wird durch ein aktuelles Urteil (FG […]
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