Sozialversicherung: Sondermeldung bei Anwendung der Märzklausel ab 1. Januar 2016
Müssen ab 2016 alle Einmalzahlungen gesondert gemeldet werden? Auf Grund einer Neuregelung scheint dies der Fall zu sein. Doch das ist ein Irrtum. Die obligatorische Sondermeldung gilt nur, sofern die Einmalzahlung durch die Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen ist.
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