Sozialversicherungsrechengrößen: Bundesregierung beschließt Sozialversicherungswerte 2020
Das Bundeskabinett hat am 9.10.2019 die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1.1.2020 voraussichtlich 62.550 Euro betragen. Die weiteren Werte im Überblick.
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