Steuer-Urteil - Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnung auf ein Ehegattensplitting für schwule und lesbische Paare. Die Kläger wollten die Steuerklasse IV eintragen lassen und bekamen Recht - mit klarer Begründung.Powered by Finanznachrichten