Steuerberaterprüfung: Zulassung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus (BFH)
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, kann zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist.
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