Steuerbescheid: Bestandskraft trotz nachträglich festgestellter Europarechtswidrigkeit von Steuerno
Selbst bei festgestellter Europarechtswidrigkeit von Steuernormen müssen die verfahrensrechtlichen deutschen Vorschriften zwingend eingehalten werden, um die sich aus einem EuGH-Urteil ergebenden Rechte zu sichern.
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