Steuerbescheid: Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei fehlerhafter Umsetzung von EU-Richtlinien
Betreiber von Glücksspielautomaten sind nicht berechtigt, die Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach der 6. EG-Richtlinie für Zeiträume geltend zu machen, für die bereits bestandskräftige Steuerbescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung vorliegen.
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