Steuererstattung auf gelöschtes Girokonto: Rückzahlung an das FA? (BFH)
Hat das FA einen Steuererstattungsbetrag auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenes – inzwischen aber gekündigtes - Girokonto überwiesen, so ist die Bank nicht zur Rückzahlung an das FA verpflichtet.
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