Steuerklassen: Gleichstellung von Lebenspartnern auch beim Lohnsteuerabzug
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Splittingtarif auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten muss. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur steuerlichen Gleichstellung wurde am 27. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen. Dies hat auch Folgen für den Lohnsteuerabzug.
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