Steuerliche Absetzbarkeit individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)
Akupunktur, Bachblütentherapie, Lichttherapie bei Winterdepressionen, Biofeedback bei Migräne usw: Alle diese Diagnose- und Behandlungsmethoden stehen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Nehmen Sie IGeL in Anspruch, sind die Kosten zudem nur selten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Auch bei IGeL gilt: Abziehbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher […]
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