Steuern - Alternative Therapien in Grenzsituationen absetzbar
Lebensbedrohlich Kranke können zum Teil auch Kosten für Behandlungen von der Steuer absetzen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat. Der Bundesfinanzhof urteilte jetzt zu Gunsten der Steuerzahler.Powered by Steuernachrichten