Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Bauleistungen
Das BMF-Schreiben vom 16.10.2009 , geändert durch das BMF-Schreiben vom 11.3.2010 , regelt, in welchen Fällen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 UStG übergeht. Neben den bisherigen Regelungen wird in den Absätzen 3, 4 und 7 des BMF-Schreibens der Übergang der Steuerschuldnerschaft ab 1.1.2010 auf drei weitere Fallgestaltungen erweitert.
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