Stiftung: Abgrenzung von Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke (BFH)
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
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