Studienreise in die USA: Umfang der beruflichen Veranlassung ist nachzuweisen (FG)
Aufwendungen für eine sowohl beruflich als auch privat motivierte Studienreise können nur dann - teilweise - steuerlich abzugsfähig sind, wenn die beruflichen und privaten Reiseanteile objektiv voneinander getrennt werden können.
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