Teil 2: Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen an, zahlt er einen deutlich höheren Preis als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung, Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Tätigkeitstätte und Familienheimfahrten entfallen, wurde in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG eine Sonderregelung geschaffen.
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