Teil 7: Kostendeckelung bei 1%-Methode und sachgerechter Schätzung
Kostendeckelung, das heißt im Klartext: Der Betrag, der als Anteil für die private Pkw-Nutzung zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten. Es wird dafür eine Kontrollrechnung erstellt. Weiterhin gilt: Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, soweit sie über die Entfernungspauschale hinausgehen. Wie im Einzelnen gerechnet und gebucht wird, darüber informiert der 7. Serienteil zur privaten Pkw-Nutzung eines Unternehmers.
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