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Tipps für Verbraucher: Kann man Zinsen für eine Geldanlage von der Steuer absetzen?

Vermutlich wird es nicht mehr lange dauern, bis die ersten Banken negative Zinsen auf die Sparkonten von Verbrauchern berechnen. In diesem Fall müssen Verbraucher dafür zahlen, wenn sie ihr mühsam Erspartes bei der Bank hinterlegen. Dann erhalten Verbraucher nichts mehr für ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto, Sparbuch und Co. Doch wie sieht es aus? Kann man Negativzinsen für eine Sparanlage von der Steuer absetzen?

Deutschlands Steuerbehörden sind bereits vorbereitet

Noch ist es nicht soweit, dass Bankinstitute auch von Kleinsparern einen Strafzins verlangen. Doch die Finanzämter wissen bereits, wie sie sich verhalten müssen, wenn künftig Verbraucher für ihre Spareinlagen bei der Bank zahlen müssen: Die Verluste daraus dürfen nicht bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Viele Anbieter von Tagesgeldkonten haben aber bereits eine Nullverzinsung eingeführt und ihre Anzahl nimmt stetig zu. Darunter vor allem viele kleine Sparkassen und Volksbanken, aber auch bekannte Institute, wie zum Beispiel die Münchener Bank, die eine der größten Genossenschaftsbanken ist. Aber auch die auf ökologische Geldanlagen spezialisierte GLS Bank sowie die Commerzbank haben sich für die Null entschieden. Anders sieht es bei der niederländischen MoneYou aus, hier gibt es noch eine attraktive Verzinsung fürs Ersparte.

Kein Steuerabzug für Negativzinsen

Wenn es soweit ist, dass die Banken auch von Kleinsparern einen Strafzins erheben, wissen die Finanzämter bereits, wie sie damit umgehen müssen: Die Negativzinsen können dann nicht im Rahmen der Abgeltungssteuer geltend gemacht werden, obwohl es sich hierbei um einen Verlust handelt. Das wurde bereits im Januar 2016 verfügt.

Die Begründung: Negativzinsen seien keine Zinsen, sondern eine Verwahr- und Einlagegebühr. Und genau diese Kosten sind bereits in dem Pauschbetrag von 800 € im Jahr bei den Kapitaleinkünften berücksichtigt. Selbst dann, wenn die Negativzinsen über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, können sie nicht mit den Zinserträgen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Viele Experten finden diese Regelung grotesk, da private Sparer ohnehin die Leidtragenden der Niedrigzinsen sind – schließlich können Unternehmen in ihrer Bilanz Minus-Zinsen als Betriebsausgaben absetzen.

steuer-nachrichtenBild 1: © istock.com/Bernd Wittelsbach steuer-nachrichtenBild 2: © istock.com/andresr


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