Übergangsfristen beachten: Eintragung im Transparenzregister
Für bisher nicht eintragungspflichtige Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Europäischen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien läuft die Übergangsfrist für die Eintragung im Transparenzregister zum 31.3.2022 ab.
Powered by Finanznachrichten