Umlage U3: Insolvenzgeldumlage sinkt zum 1.1.2022
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde die Insolvenzgeldumlage zuletzt zum 1.1.2021 von 0,06 Prozent auf 0,12 Prozent erhöht. Zum 1.1.2022 sinkt der Umlagesatz nun auf 0,09 Prozent.
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