Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Zauberkünstler (FG)
Eine Zauberkünstlerin erbringt mit ihrer Darbietung der Zauberei eine einer Theatervorführung vergleichbare Leistung. Diese unterliegt dem ermäßigten Steuersatz – auch bei einer Solistin.
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