Umsatzsteuer: Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung (BFH)
Bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen Unterkunft und Verpflegung der Passagiere sowie die Dienstleistungen zur Ausübung des Angelsports Nebenleistungen zur Personenbeförderung dar.
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