Umsatzsteuer: Portokosten als durchlaufende Posten (OFD)
Die OFD Karlsruhe äußert sich zu der Frage, ob bei Werbeagenturen, Lettershops usw., die die Versendung von Briefen, Prospekten u.Ä. für ihre Kunden übernehmen, weiterberechnete Portokosten als durchlaufende Posten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG behandelt werden können.
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