Umsatzsteuer: Privat erteilter Schwimmunterricht nach Gemeinschaftsrecht steuerfrei (FG)
Von einem privaten Schwimmlehrer erteilter Schwimmunterricht ist unter unmittelbarer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umsatzsteuerfreier Schulunterricht.
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