Umsatzsteuer: Psychotherapeut mit Europäischem Abschluss erbringt steuerfreie Heilbehandlung (FG)
Ein Psychotherapeut, der über keinen nationalen Abschluss, aber über das „European Certificate of Psychotherapy” verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze. Ein berufsqualifizierender Abschluss eines anderen EU-Mitgliedstaats reicht aus.
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