Umsatzsteuer: Sortenwechsel als sonstige Leistung (BFH)
Ein Unternehmer, der auf einem deutschen Flughafen in einer Wechselstube in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, führt keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen (Dienstleistungen) aus.
Powered by Suchmaschinenoptimierung