Umsatzsteuer: Übernahme, Verwertung und Entsorgung von Strahlenquellen (BFH)
Ein inländischer Unternehmer, der ausgediente Strahlenquellen im Ausland übernimmt und sie im Inland verwertet, erbringt nicht mehrere selbständige Leistungen, sondern eine einheitliche im Inland ausgeführte Leistung, die demgemäß steuerbar und steuerpflichtig ist.
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