Umsatzsteuer: Zweifelsfragen zum Besteuerungsprivileg der öffentlichen Hand geklärt (BFH)
Der BFH hat das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt. Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird.
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