Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an die organisatorische Eingliederung (BFH)
Die organisatorische Eingliederung einer GmbH kann sich daraus ergeben, dass ihr Geschäftsführer leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, dieser über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist.
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