Unterbringung eines Angehörigen im Pflegeheim: Abzug nur, soweit die zumutbare Belastung überschrit
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung sind untypische Unterhaltsleistungen, die - anders als typische Unterhaltsaufwendungen - nur soweit als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, als sie die zumutbare Belastung übersteigen.
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