Unterhaltsleistungen an mittellose Lebensgefährtin: Außergewöhnliche Belastung (BFH)
Unterhaltsleistungen eines Stpfl. an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar. Die für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel sind um den Mindestunterhaltsbedarf eines zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden unterhaltsberechtigten Kindes zu kürzen.
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