Unternehmensnachfolge: Bundesrat verweist Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss
Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 8.7.2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.
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