Unterstützung von Enkelkindern: Außergewöhnliche Belastungen bei den Großeltern? (FG)
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unterhaltsleistungen der Großeltern für Kinder und Enkelkinder steuerlich als außergewöhnliche Belastungen (agB) abzugsfähig sind.
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