Unterstützungskasse: Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtige Unterstützungska
Die Zuwendungen des Trägerunternehmens sind Betriebseinnahmen, die Kassenleistungen an die begünstigten Arbeitnehmer des Trägerunternehmens sind Betriebsausgaben; die Gewerbesteuern sind nur anteilig auf den steuerpflichtigen Teil des Einkommens als Betriebsausgaben abziehbar.
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