Unverbindliche Auskunft – Vertrauensschutz? (BFH)
Hat das FA dem Stpfl. eine unverbindliche Auskunft zu einer Steuerrechtsfrage erteilt und ändert sich die Rechtslage nach Erteilung der Auskunft, ist das FA nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden Bescheid zu erlassen.
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