Urteil - Freizeit darf steuerfreie Zuschläge ausgleichen
Unternehmen dürfen steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auch auf die Arbeitszeit anrechnen. Der Bundesfinanzhof gab einem Autohof-Betreiber Recht.Powered by Finanznachrichten