Verfassungsrichter urteilen - Ehegattensplitting auch für homosexuelle Partner
Mehr Rechte für Homosexuelle: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartner auch vom Ehegattensplitting profitieren sollen. Die Ungleichbehandlung gegenüber Ehen sei verfassungswidrig.Powered by Steuernachrichten