Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Falls der Erblasser aufgrund einer Demenzerkrankung Kapitaleinkünfte nicht erklärt hat, und einer der Erben davon Kenntnis hatte, begeht er selbst eine Steuerhinterziehung. Diese Steuerhinterziehung führt zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre, die auch zu Lasten der Miterben geht, die von der Steuerhinterziehung nichts wussten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, […]
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