Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb (BFH)
Erfolgt der schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahrs, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem Wirtschaftsjahr erzielter Gewinn mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust verrechnet werden.
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