Verluste aus Aktienverkäufen: Stichtag 15.12.2009 beachten
Bei Kapitalanlegern, die privat Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen erzielen, gelten seit 1.1.2009 die Vorschriften zur Abgeltungssteuer. Werden Verluste erzielt, kann dieser Verlust nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2009 Steuer sparend verrechnet werden, wenn die Bank eine Verlustbescheinigung ausstellt.
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