Verpflegungsmehraufwendungen: Werbungskostenabzug bei Einbehaltung von Tagegeldern (BFH)
Steuerfreie Erstattungen schließen nur bei tatsächlicher Auszahlung den Werbungskostenabzug aus. Unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung ist mit dem Sachbezugswert anzusetzender Arbeitslohn.
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