Versicherungs- und Beitragsrecht: Beitragsbemessungsgrenze 2018: Voraussichtliche Werte stehen fest
Ab 1.1.2018 werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 59.400 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgröße.
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