Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Wer eine kreditfinanzierte und bisher vermietete Immobilie verkauft und lastenfrei übertragen muss, kommt um eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht herum. Leider wirkt sich diese nicht steuerlich aus. Das FG Düsseldorf entschied: Ist infolge der Veräußerung eines Vermietungsobjekts eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank zu zahlen, weil das Objekt lastenfrei zu übertragen war und deswegen der Kredit vorzeitig zurückzuführen, [...]
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