Vorläufigkeit wegen sämtlicher beim BFH, BVerfG und EuGH anhängiger Verfahren (OFD)
Mit Urteil vom 30.1.2008 (7 K 99/06 F) hat das FG Münster entschieden, dass der Steuerbürger keinen Anspruch darauf hat, dass sein Steuerbescheid „hinsichtlich sämtlicher in der aktuellen Beilage zum BStBl II genannten Verfahren“ vorläufig ergeht.
Powered by Suchmaschinenoptimierung