Vorsorgepauschale ab 2010: Anwendungsschreiben (BMF)
Eine Vorsorgepauschale wird ab 2010 ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Zu Einzelheiten dieser Neuregelung nimmt das BMF mit Schreiben v. 14.12.2009 Stellung.
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