Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2010 (BMF)
Für alle Vorsteuer-Vergütungsanträge, ab dem 1.1.2010 in der Europäischen Gemeinschaft gestellt werden, ergeben sich für die Unternehmer erhebliche Veränderungen. So hat der in der Europäischen Gemeinschaft ansässige Unternehmer für alle Vorsteuer-Vergütungen in der Europäischen Union den Antrag in seinem Heimatstaat auf elektronischem Weg zu stellen. Aber auch der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer muss ab dem 1.1.2010 bei einer Vergütung in Deutschland veränderte Rahmenbedingungen beac
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